Gewährleistungserklärung
Für Elektrowerkzeuge von Kress gilt eine Garantiezeit von einem Jahr auf Fabrikations-, Montage- und Funktionsmängel ab Kaufdatum, mit Ausnahme von Zubehör und Verbrauchsmaterialien;
2 Jahre für Batteriepacks und Ladegeräte.
Die Garantiefrist kann auf 3 Jahre verlängert werden, wenn Sie diese Werkzeuge innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Kaufdatum auf der Website eu.kresstools.com registrieren.
Das mitgelieferte Zubehör, Batterie und Ladegeräte sind von dieser Garantieverlängerung ausgeschlossen.
Für Produkte, die gegen Vorlege eines ordnungsgemäßen Kaufbelegs der Gewährleistung unterliegen, gewährleistet Kress folgendes:
Kostenfreier Austausch bzw. Reparatur aller defekten Teile: oder
Kostenfreie Reparatur des Produkts; oder
Austausch des Produkts gegen ein identisches oder vergleichbares Produkt ohne Zusatzkosten.
Die Herstellergarantie gilt nicht in folgenden Fällen:
- Funktionsstörungen des Werkzeugs durch natürlichen Verschleiß des Produkts, dessen Bauteilen, Maschinen, mechanischer Komponenten sowie Zubehör, beispielsweise: elektrische Kabel,Klingen, Antriebsriemen, Filter, Kohlebürsten, Spannvorrichtungen und Halterungen;
- Mechanische Schäden, die durch einen Verstoß gegen die im Betriebshandbuch aufgeführten Betriebsanweisungen bzw. durch unsachgemäße Lagerung der Ausrüstung entstanden sind;
- Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Werkzeuge (Missbrauch) entstanden sind;
- Schäden, die durch Überhitzung, Überlastung, mechanische Belastung, Eindringen von Niederschlägen, Flüssigkeiten, Insekten oder Restsubstanzen in das Werkzeuggehäuse entstanden sind, einhergehend mit dessen Nutzung für bestimmungsgemäße Zwecke (Späne, Sägemehl).
- Schäden, die durch eine Überlastung des Werkzeugs entstanden sind, welche den gleichzeitigen Ausfall von zwei oder mehr Komponenten verursacht haben (Rotor und Stator, Elektromotor und andere Komponenten oder Teile). Eindeutige Anzeichen für eine Überlastung des Produkts beinhalten unter anderem das Auftreten von: Verfärbungen, Deformation oder Funkenbildung an Teilen und Komponenten des Produkts, Verdunklung oder Verkohlung der Isolierung, Schäden an den Motorkabeln unter hoher Temperatur;
- Schäden, die durch Nichtkonformität der im Betriebshandbuch vorgeschriebenen Wartungsintervalle entstanden sind;
- Schäden, die durch Nichtkonformität der StromversorgungsnetzParameter mit den auf dem Werkzeug für das Stromversorgungsnetz vorgeschriebenen Parametern entstanden sind;
- Schäden, die durch Reinigungswerkzeuge mit chemisch aggressiven Flüssigkeiten entstanden sind;
- Werkzeuge, die nicht in einem autorisierten Kress-Servicezentrum gewartet oder repariert worden sind;
- Das Werkzeug wurde falsch eingesetzt, missbraucht, vernachlässigt, geändert, modifiziert oder durch Dritte (kein autorisiertes Servicezentrum) repariert;
- Reparaturen, die mithilfe von Ersatzteilen, Austauschteilen oder zusätzlichen Komponenten durchgeführt wurden, welche nicht von Kress bereitgestellt wurden, sowie Schäden, die durch Nutzung nicht originaler Ersatzteile entstanden sind.
Bei Garantieansprüchen müssen Sie eine Registrierung und einen Kaufnachweis in Form eines gültigen Belegs einreichen, auf dem Datum und Ort des Kaufs zu erkennen sind.
Diese Gewährleistungserklärung ersetzt Ihre gesetzlich garantierten Rechte
nicht, sondern stellt eine Ergänzung dar.
Diese Gewährleistung gilt nur für den Original-Käufer und kann nicht übertragen werden.
Alle Reparaturen und Austauschwerkzeuge werden durch eine eingeschränkte Garantie für den restlichen Gewährleistungszeitraum abgedeckt, der ab dem ursprünglichen Kaufdatum beginnt.